Studiengebühren
Die Studiengebühren betragen 3.800 € pro Semester, hinzu kommen die Semesterbeiträge. Weitere Kosten zur Vorbereitung auf die Steuerberaterausbildung fallen nicht an (diese betragen in der Regel um die 8.000 - 10.000 €).
Die Zulassungs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 1.200 € sind vor der Steuerberaterprüfung separat an die Steuerberaterkammer zu entrichten.
Die Ausbildungskosten eines Masterstudienganges können, je nach aktueller beruflicher Situation, durchaus ins Gewicht fallen. Zudem sind Studentinnen und Studenten oft Berufsanfänger mit niedrigen Einkommen. Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Fördermöglichkeiten, die Sie bei der Finanzierung der Masterausbildung unterstützen können:
Finanzierung
Finanzierung durch die Steuerlehrgänge Dr. Bannas
Im Einzelfall ist eine Unterstützung durch die Steuerlehrgänge Dr. Bannas möglich. Die Studiengebühren werden dann auf 5 Jahre und eine monatliche Zahlung verteilt.
Diese Finanzierung behalten wir uns nach Einzelfallprüfung für Studierende mit niedrigen Einkommen während des Studiums vor. Das Gesamtvolumen ist pro Studiengang begrenzt.
Zulassungs-/Prüfungsgebühren und steuerliche Absetzbarkeit
Die Zulassungs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 1.200 € sind separat an die Steuerberaterkammer zu entrichten. Weitere Kosten zur Vorbereitung auf die Steuerberaterausbildung fallen nicht an (diese betragen bei Besuch eines regulären Vorbereitungskurses üblicherweise zwischen 5.000 - 10.000 €).
Im Gegensatz zu einer Bachelorausbildung sind die Kosten für eine Masterausbildung (Studiengebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten) übrigens voll steuerlich absetzbar (dies ist aktuell jedoch beim BFH anhängig). Für den Fall, dass das zu versteuernde Einkommen so niedrig ist, dass man keine Steuern zahlt, können die Ausbildungskosten als Verlustvortrag auf die Zeit nach dem Studium übertragen werden. Wie das genau funktioniert lernt man während des Studiums! Vorab hierzu von uns der Link zur steuerlichen Behandlung eines Masterstudiengangs.
Förderungen
Bafög
Dies ist die klassische Finanzierungsmöglichkeit für Studenten - fördert aber auch Masterstudiengänge. Die Höhe des Anspruchs ist abhängig von der Höhe der Studiengebühren sowie von Ihrem eigenen Einkommen und dem Ihrer Eltern. Der Grundbedarf und damit der Anspruch liegt bei ca. 660 € monatlich. Ob man einen Anspruch auf Bafög hat, kann mit Hilfe eines Bafög-Rechners ermittelt werden: www.bafoeg-rechner.de
Weitere regionale Fördermöglichkeiten
Besonders in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es sehr komfortable Fördermöglichkeiten. Aber ebenso in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es regionale Förderungen. Infos
Hilfreiche Links
Unter www.bildungspraemie.info finden Sie die für Sie zuständige Beratungsstelle. Anrufen, Termin vereinbaren und nach 10 Minuten sind Sie im Besitz eines Gutscheins.
Ob man einen Anspruch auf Bafög hat, kann mit Hilfe eines Bafög-Rechners ermittelt werden: www.bafoeg-rechner.de
Für den Fall, dass das zu versteuernde Einkommen so niedrig ist, dass man keine Steuern zahlt, können die Ausbildungskosten als Verlustvortrag auf die Zeit nach dem Studium übertragen werden. Wie das genau funktioniert lernt man während des Studiums, vorab der Link zur steuerlichen Behandlung eines Masterstudiengangs.