Die schriftliche Steuerberaterprüfung
*Mit einer Bestehens-Quote von über 93 %*
Die Steuerberaterprüfung gilt in Deutschland als eine der anspruchsvollsten Prüfungen. 40-50 % aller Anwärter bestehen die Prüfung nicht im ersten Anlauf. Mit unserem Studium und der darin enthaltenen gezielten Vorbereitung auf das Steuerberater-Examen haben wir es jedoch geschafft, die Bestehensquote unserer Studierenden auf über 90 % anzuheben.
Unsere Quoten (nach der schriftlichen Prüfung, bundesweit):
- 2022: 90,0%
- 2023: 89,0 %
- 2024: 95,5%
- 2025: 93,1%.
Unsere drei Erfolgsfaktoren
1
Die richtige Ausgangsbasis
Sie erhalten umfangreiche Skripte zu allen Steuerarten, Bilanzierung und Verfahrensrecht. Sie müssen nichts mitschreiben und haben von Anfang an vollständige Unterlagen.
TIPP:
Bei eher geringen Vorkenntnissen im Steuerrecht empfehlen wir Ihnen unsere Vorkursskripte, die Sie schon vor dem ersten Semester durcharbeiten können. Wir stellen Ihnen diese bereits nach dem Eignungsgespräch zur Verfügung.
2
Klausurtechnik und -training
Wir legen viel Wert auf das Klausurentraining. Das Klausurenschreiben und die richtige Technik trainieren Sie insb. in den Modulen des 4. und 5. Semesters. Zusätzlich erhalten Sie:
- über 50 sechsstündige Übungsklausuren
- 50 h Videokurs zur Klausurtechnik
- über 400 digitale Lernschemata
- Aufzeichnungen des Dr. Bannas Online-Abendlehrgangs zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung
(Einzelheiten siehe auch Grafik unten)
3
Umfangreiches Material on top
Sie arbeiten Ihre Klausurergebnisse anhand ausführlicher Korrekturen, aufgezeichneter Online-Nachbesprechungen und ausgepunkteter Lösungsskizzen (Kurzlösung und Langlösung) nach. Außerdem erhalten Sie ein Kompendium aller Inhalte zur Wiederholung. So festigen sich Inhalte und Klausurtechnik und Sie werden kontinuierlich besser!
Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung
Überblick vom 1.-5. Semester.
Zulassungsvoraussetzungen Steuerberaterprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Steuerberaterexamen lauten für Studien-Absolventen im Allgemeinen wie folgt:
- Haben Sie ein abgeschlossenes Studium im Bereich Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit mind. 6 Semestern, benötigen Sie 3 Jahre Praxistätigkeit.
- Haben Sie ein abgeschlossenes Studium im Bereich Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit mind. 8 Semestern, benötigen Sie 2 Jahre Praxistätigkeit.
Als Absolvent unseres Masterstudiengangs verfügen Sie über ein abgeschlossenes Studium mit mindestens 8 Semestern (Bachelor und Master zusammengerechnet) und benötigen damit 2 Jahre Praxistätigkeit. Durch unser berufsbegleitendes Studienmodell sammeln Sie diese 2 Jahre Praxis bereits während des Masterstudiums und können somit direkt im Anschluss an den Master Tax Law in die Steuerberaterprüfung gehen. Denn das Wichtige ist: Angerechnet wird dabei jede Tätigkeit nach dem ersten akademischen Abschluss, also i.d.R. Ihrem Bachelorabschluss. *
* Bei einer Wochen-Arbeitszeit von mind. 16h im Bereich Steuern- und Rechnungswesen. Gemeint sind damit die so genannten Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters, beispielsweise Buchführung und das Erstellen von Steuererklärungen und Abschlüssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die praktische Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit ausgeübt wird, solange sie die 16 Wochenstunden nicht unterschreitet.
HINWEIS:
Weitere Einzelheiten zur Steuerberaterprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auch auf der Website von den Steuerlehrgängen Dr. Bannas oder direkt bei der Bundessteuerberaterkammer.
Die Prüfung
Die Steuerberaterprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung findet jährlich an drei aufeinander folgenden Tagen der ersten vollen Oktoberwoche statt. An jedem Tag wird eine 6-stündige Klausur geschrieben. Pro Klausur werden sechs Zeitstunden angesetzt. Jede Klausur wird einzeln bewertet. Ist der Gesamtdurchschnitt aller drei Noten nicht schlechter als 4,5 werden die Teilnehmer zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Zu Beginn des Folgejahres (i.d.R. ab Ende Januar / Anfang Februar) legen Sie anschließend die mündliche Prüfung ab. Der mündliche Teil setzt sich aus einem Kurzvortrag von circa fünf bis zehn Minuten sowie sechs Prüfungsgesprächsrunden zusammen. Die Inhalte entsprechen denen der schriftlichen Prüfung. Zusätzlich werden aktuelle Themen aus dem Steuerrecht abgefragt sowie Wirtschaftsrecht, Berufsrecht, BWL und VWL.
Für jede Runde erfolgt eine Bewertung, aus denen dann die Gesamtnote gebildet wird. Haben Sie zusammen mit dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung im Durchschnitt mindestens eine 4,15 erreicht, gilt die Prüfung als bestanden.
Antrag zur Prüfung
Den Antrag auf Zulassung stellen Sie im 5. und damit letzten Semester (Stichtag ist regemäßig der 30.04.) bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer. Im darauffolgenden Oktober, also unmittelbar nach Abschluss Ihres Masterstudiums, findet dann der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung statt.

Nadine
Oeste


