Das Masterstudium
In unserem berufsbegleitenden Studium sammeln Sie die Praxiserfahrung gleich mit.
Mit unserem Masterstudium im Steuerrecht können Sie in nur 2,5 Jahren Steuerberater werden. Denn neben dem Studium an der Leuphana Universität arbeiten Sie pro Woche i.d.R. 20-25 Stunden (maximal 32) in der Kanzlei und sammeln so direkt die für das Steuerberater-Examen erforderliche Berufserfahrung.
Das Studium findet i.d.R. als Blockveranstaltung freitags und samstags statt.
Die Inhalte des Masterstudiums Master Tax Law - Steuerrecht (LL.M.)
Von den Grundlagen bis zur Steuerberaterprüfung finden Sie hier alle Module und Bestandteile. Die Module zu den Steuerarten, Bilanzierung und BWL (im Schaubild grau) werden ergänzt um ein spezielles Fall- und Klausentraining, das Sie gezielt auf die Steuerberaterprüfung vorbereitet. Am Ende des Studiums stehen die Masterarbeit und das Examen vor der Steuerberaterkammer.
Durch die Verknüpfung erreichen unsere Studierenden überdurchschnittlich hohe Bestehensquoten in der Steuerberaterprüfung (regelmäßig über 80%).
5 Semester
- Regelstudienzeit mit Einstieg im Sommersemester -
1. Semester | 24 Tage
F1 :
Grundlagen Rechtswissenschaften
5 Credits Points
F2a:
Grundlagen Steuerrecht: Einkommensteuerrecht
5 Credit Points
F2b:
Grundlagen Steuerrecht: Verfahrensrecht und USt
5 Credit Points
F3:
Buchhaltung und BWL
5 Credit Points
2. Semester | 24 Tage
F4:
Ertragssteuerrecht I
5 Credit Points
F5:
Bilanzsteuerrecht
5 Credit Points
F6:
Verfahrenrecht
5 Credit Points
F7:
Umsatzsteuerrecht
5 Credit Points
Nach dem Semester:
Übungsklausuren für die Steuerberaterprüfung
3. Semester | 28 Tage
F8:
Ertragssteuern II
5 Credit Points
F9:
Besteuerung der KapG inkl. Bilanzsteuerrecht II
5 Credit Points
F10:
Erbschaftsteuerrecht, Bewertung
5 Credit Points
F11:
Internationales Steuerrecht
5 Credit Points
Außerhalb des Curriculums:
Arbeitskreis Klausurtechnik
(Online-Aufzeichnung)
Nach dem Semester:
Übungsklausuren für die Steuerberaterprüfung + 50h Klausurtechnik Videos
4. Semester | 15 Tage
F12:
Betriebliche Umstrukturierung
5 Credit Points
F13:
Doppelgesellschaften
5 Credit Points
K3:
Gesellschaft & Verantwortung
5 Credit Points | 2,5 Tage Präsenz
Nach dem Semester:
Übungsklausuren für die Steuerberaterprüfung + 50h Klausurtechnik Videos
5. Semester
Masterarbeit:
10 Credit Points
Beginn im 2.+3. Semester,
Fertigstellung bis zu Beginn des 5. Semesters
Steuerberaterprüfung:
Repetitorium zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung inkl. Klausurtechnik
Außerhalb des Curriculums:
Intensives Klausurtraining für die Steuerberaterprüfung + 50h Klausurtechnik Videos
Virtuelle Abendlehrgang (Online-Aufzeichnungen)
Okt - März
schriftliche & mündliche Steuerberaterprüfung
*hellblau = Zusatzleistungen außerhalb des Curriculums zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung
Studien-Schwerpunkte
Sie erlernen die Grundlagen des Steuerrechts und der Bilanzierung, sowie wichtiger Nebengebiete wie Recht, BWL und Finanzierung.
Die fachlichen Hintergründe unserer Studierenden sind vielfältig. Deshalb haben wir insbesondere zu Studienbeginn das Ziel, alle Studierenden auf ein einheitliches Niveau in den steuerrechtlichen Kernthemen zu bringen.
HINWEIS: Zur Vorbereitung bieten wir auch schon vor dem ersten Semester steuerrechtliches Skriptmaterial an.
Vereinbarkeit von Studium und Beruf
Parallel zum Studium können Sie als Studierende:r einer beruflichen Beschäftigung nachgehen. Das Studium ist extra so aufgebaut, dass Vorlesungen und Übungen als Blockveranstaltungen in der Regel freitags und samstags stattfinden. So sammeln Sie die nötigen Praxisstunden für die Steuerberaterprüfung, bleiben aber gleichzeitig immer nah am Unterrichtsstoff, um Fragen zu stellen, komplexe Sachverhalte mit den Dozierenden zu diskutieren und die spezielle Technik der Fallbearbeitung einzuüben.
Damit neben Job und Vorlesungen noch genügend Zeit bleibt, um die Inhalte des Studiums vor- und nachzubereiten, können Sie die vorlesungsfreie Zeit nutzen (Mitte Februar bis Mitte März sowie August und September). Im Gegensatz zu vielen anderen Studiengängen, finden hier in der Regel keine weiteren Prüfungsleistungen statt.
Im vierten Semester sind die Vorlesungen zudem reduziert – hier steht im Vordergrund, dass Sie sich neben Ihrem Job auf die Masterarbeit konzentrieren. Im fünften Semester richtet sich der Fokus mit Repetitorium und Klausurentraining auf die schriftliche Steuerberaterprüfung.
TIPP: Wir empfehlen eine Berufstätigkeit von 20 bis 25 Wochenstunden, 32 Wochenstunden sind das vertretbare Maximum. So verbinden Sie die nötige Praxiserfahrung optimal mit den Anforderungen von Masterabschluss und Steuerberaterprüfung.
Gebühren und Finanzierungsmöglichkeiten
Studiengebühren
630 € monatlich à 30 Monate
zzgl. dem Semesterbeitrag i.H.v. ca. 240 EUR ab dem 3. Semester
Zulassungs- & Prüfungsgebühren
Für die Steuerberaterprüfung rd. 1.200 €, einmalig zu entrichten an die Steuerberaterkammer
HINWEIS:
Weitere Kosten zur Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen fallen nicht an – diese allein betragen sonst üblicherweise ca. 5.000 – 10.000 €.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für ein Masterstudium (z.B. Studiengebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten) sind i.d.R. voll steuerlich absetzbar (aktuell allerdings beim BFH anhängig).
HINWEIS:
Im Falle eines geringen Einkommens unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze können die Ausbildungskosten als Verlustvortrag auf die Zeit nach dem Studium übertragen werden.
Finanzierung
Im Einzelfall ist eine Finanzierung über 5 Jahre (statt der sonst üblichen Zahlung über 2,5 Jahre) möglich. Diese Finanzierung behalten wir uns nach Einzelfallprüfung für Studierende mit niedrigen Einkommen vor. Das Gesamtvolumen ist pro Studiengang begrenzt. Es fallen Zinsen an.
Weitere Fördermöglichkeiten
• BAföG
• regionale Fördermöglichkeiten
Unsere Dozierenden
Unsere Dozierenden sind Experten aus der Steuerberaterausbildung, Senior Manager oder Partner der Big4-Gesellschaften oder Inhaber:innen mittelständischer Steuerberatungsgesellschaften. Als Studierende des Masters Tax Law profitieren Sie von ihren praktischen Erfahrungen genauso wie von ihrer Lehrtätigkeit in der Steuerberaterausbildung.

